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Landesblindenschule-Neuwied - Bürsten- und Pinselmacher
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Bürsten- und Pinselmacher

 


Wir bieten Ausbildungsplätze zum Bürsten- und Pinselmacher an!


 

Bürsten- und Pinselmacher der Fachrichtung Bürstenherstellung fertigen aus Tierhaaren und Borsten bzw. Pflanzen- oder Kunstfasern Bürsten und Besen an. Dieses Berufsbild ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Die Spezialisierung in die Fachrichtung Bürsten- oder Pinselmacher findet im dritten Lehrjahr statt.

Auf zwei Arten können handwerklich interessierte Schülerinnen und Schüler nach drei Jahren Berufsausbildung die Prüfung zum Bürsten- und Pinselmacher ablegen: Zum einen mit der Gesellenprüfung nach § 38 der Handwerksordnung mit Prüfung

vor der Handwerkskammer und der Möglichkeit, später eine Meisterprüfung abzulegen, zum anderen durch die in der Theorie vereinfachte Ausbildung mit Abschlussprüfung nach § 42 l der Handwerksordnung, die vor allem Schulabgängern mit dem Förderschwerpunkt Lernen gute Perspektiven eröffnet. Die praktischen Anforderungen sind in beiden Bereichen gleich.

Die jungen Erwachsenen wohnen fast ausnahmslos während der Woche in der Wohngruppe für Berufs- und Berufsfachschülerinnen und -schüler im Internat unserer Einrichtung. Auch die dort tätigen Erzieherinnen und Erzieher kennen sich bestens aus im Umgang mit Blinden und Sehbehinderten, was auch im Wohn- und Freizeitbereich für die Bewohner eine willkommene Hilfe auf dem Weg in die Selbstständigkeit darstellt.

Wir sind anerkannt als vergleichbare Einrichtung nach § 35 SGB IX.viktor macht mit handfuehrung einen handfegerViktor macht mit Handführung einen Handfeger

Blinde oder sehbehinderte Jugendliche oder junge Erwachsene haben mit oder ohne Hauptschulabschluss die Möglichkeit, die Ausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher an unserer Einrichtung zu absolvieren. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Ausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher.produktpaletteProduktpalette

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