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Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

 

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Bildungsgang Grund- und Hauptschule
 

5-jährige Grundschule
5-jährige Hauptschule

 

  • Der Unterricht ist nach den Lehrplänen für Grund- und Hauptschulen, jedoch blinden- bzw. sehbehindertengemäß modifiziert.
     
  • Die Förderung in Klassen von 8 - 12 Schüler(inne)n erfolgt abhängig von den individuellen Möglichkeiten und Erfordernissen (Orientierung, Mobilität, lebenspraktische Fertigkeiten). Bei Bedarf werden weitere Schwerpunkte wie z.B. Krankengymnastik, Sonderturnen und Sprachfördermaßnahmen eingesetzt.
     
  • Alle Schüler(innen) vom 5. Schuljahr an werden in Maschinenschreiben unterrichtet. Mobilitäts- und Orientierungstraining wird als Einzelunterricht angeboten.
     

  • Sehr viel Wert wird auf die Auswertung und Förderung auch kleinster Sehreste gelegt.

  • Wir helfen bei der Berufswahl (u. a. durch Betriebspraktika) und beraten auch hinsichtlich weiterer Bildungswege.
     
Der Unterricht erfolgt in getrennten Klassen für Blinde bzw. Sehbehinderte.

 

 

In der Blindenklasse werden jene Schüler/innen unterrichtet, die über keinen oder nur einen sehr kleinen Sehrest verfügen, so dass sie zum Lesen und Schreiben auf die Blindenschrift angewiesen sind.

 

 

   

Die SchülerInnen in den Klassen für Sehbehinderte erlernen die übliche Schwarzschrift.
 
 
  • Die allgemeinen Ziele der Erziehung und des Unterrichts gelten auch für Blinde und Sehbehinderte. Die Schule muss aber auch zusätzliche Lernziele verfolgen, um den Schülern zu helfen, in einer Welt zu bestehen, die darauf eingerichtet ist, dass man sehen und gesehen werden kann.