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12-jährige
Schulpflicht in Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe
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- Der Unterricht nach
erfolgt nach den Richtlinien der Schule für Geistigbehinderte und
ist modifiziert für Blinde und Sehbehinderte.
- Die Förderung erfolgt
in Klassen von 5 - 6 Schüler(inne)n und richtet sich nach den
individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.
- Ausgestattet
sind die Klassen- und Fachräume mit speziellen Materialien, um den
Bedürfnissen der SchüerInnen gerecht zu werden.
- Zu den
Unterrichtsinhalten gehört u.a. basale
Stimulation, lebenspraktische Förderung, Sehtraining, Schulung der
Wahrnehmung, Förderung im motorischen, musischen und sozialen
Bereich.
- Bei Bedarf werden
Mobilitätstraining und Krankengymnastik angesetzt.
- Im gut strukturierten
Unterricht werden Kulturtechniken vermittelt und es werden
Fertigkeiten eingeübt, die dem Schüler/der Schülerin helfen, mit den
vorhandenen Einschränkungen besser umzugehen.
- Die Schüler/innen
werden darauf vorbereitet, möglichst selbständig in die Lebens- und
Arbeitswelt nach der Schule einzutreten.
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