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Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

 

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Ganzheitliche Entwicklung
 

12-jährige Schulpflicht in Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe

 

  • Der Unterricht nach erfolgt nach den Richtlinien der Schule für Geistigbehinderte und ist modifiziert für Blinde und Sehbehinderte.
     
  • Die Förderung erfolgt in Klassen von 5 - 6 Schüler(inne)n und richtet sich nach den individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.
     
  • Ausgestattet sind die Klassen- und Fachräume mit speziellen Materialien, um den Bedürfnissen der SchüerInnen gerecht zu werden.
     
  • Zu den Unterrichtsinhalten gehört u.a. basale Stimulation, lebenspraktische Förderung, Sehtraining, Schulung der Wahrnehmung, Förderung im motorischen, musischen und sozialen Bereich.
     
  • Bei Bedarf werden Mobilitätstraining und Krankengymnastik angesetzt.
     
  • Im gut strukturierten Unterricht werden Kulturtechniken vermittelt und es werden Fertigkeiten eingeübt, die dem Schüler/der Schülerin helfen, mit den vorhandenen Einschränkungen besser umzugehen.
     
  • Die Schüler/innen werden darauf vorbereitet, möglichst selbständig in die Lebens- und Arbeitswelt nach der Schule einzutreten.