Kontakt

Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

 

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 
Bürsten- und Pinselmacherausbildung
 
  • 3-jährige Ausbildung im dualen System: 2 Tage Berufsschule - 3 Tage Werkstatt.
     
  • Einstiegsvoraussetzung: Zeugnis der Haupt- bzw. Lernbehindertenschule.
     
  • Prüfung: Gesellenprüfung nach § 38 HwO oder Lehrabschluss nach § 42 b HwO mit eingeschränkten Prüfungsanforderungen im theoretischen Bereich.
     

 

  • Die Ausbildung erfolgt im dualen System. An zwei Tagen der Woche werden die Auszubildenden in unserer gewerblichen Berufsschule unterrichtet. An den übrigen drei Tagen erwerben sie in der Lehrwerkstatt unter Anweisung des Meisters die zur Ausübung ihres Berufs erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten.

  • Ausgebildete Bürsten- und Pinselmacher(innen) haben die Möglichkeit in einer Blindenwerkstatt zu arbeiten. Sie können aber auch eine eigene Werkstatt gründen und diese selbstständig führen. Eine dritte Möglichkeit ist die Heimarbeit in enger Zusammenarbeit mit einer Blindenwerkstatt, d. h. die Blindenwerkstatt liefert das erforderliche Arbeitsmaterial und nimmt die Fertigwaren ab.

  • Leistungsfähige Schüler und Schülerinnen können nach dem Hauptschulabschluss und 3-jähriger Ausbildung gem. § 31 der Handwerksordnung die Gesellenprüfung ablegen.

  • Nach mehrjähriger erfolgreicher Berufsarbeit steht der Weg zur Meisterprüfung offen.

  • Weniger hohe Ansprüche im Bereich der Theorie werden an die Auszubildenden gestellt, die mit dem Abschlusszeugnis der Lernbehindertenschule in die Lehre einsteigen. Sie legen nach der 3-jährigen Ausbildung eine Lehrabschlussprüfung nach § 42 b  der Handwerksordnung ab.