|
|
- 3-jährige Ausbildung im
dualen System: 2 Tage Berufsschule - 3 Tage Werkstatt.
- Einstiegsvoraussetzung:
Zeugnis der Haupt- bzw. Lernbehindertenschule.
- Prüfung: Gesellenprüfung
nach § 38 HwO oder Lehrabschluss nach § 42 b HwO mit eingeschränkten
Prüfungsanforderungen im theoretischen Bereich.
|
|

|
-
Ausgebildete
Bürsten- und Pinselmacher(innen) haben die Möglichkeit in einer
Blindenwerkstatt zu arbeiten. Sie können aber auch eine eigene
Werkstatt gründen und diese selbstständig führen. Eine dritte
Möglichkeit ist die Heimarbeit in enger Zusammenarbeit mit einer
Blindenwerkstatt, d. h. die Blindenwerkstatt liefert das erforderliche
Arbeitsmaterial und nimmt die Fertigwaren ab.
|
| |
|